Europa: öffentliches Gebet – nur etwas für Muslime?

Mediale Empörung über christliche Großgebetsveranstaltungen, Schweigen zu regelmäßigen Straßenblockaden durch islamisches Freitagsgebet.

Wie die Nachrichtenagentur Gatestone berichtet, gibt es ein nicht nachvollziehbares Ungleichgewicht in der medialen Berichterstattung über Großgebetsveranstaltungen in Europa. Giulio Meotti schreibt auf ihrer Webseite:

„Vor einigen Monaten brach ein weltweiter Mediensturm aus, nachdem polnische Katholiken eine öffentliche Massengebetsveranstaltung im ganzen Land abgehalten hatten. Die BBC hielt sie für „umstritten„, da sie „aufgrund von Bedenken als Bestätigung für die Weigerung des Staates angesehen werden könnte, muslimische Migranten aufzunehmen“.

Dieselbe Kontroverse brach jedoch in Großbritannien nicht aus, als 140.000 Muslime in Birminghams Small Heath Park beteten, in einer Veranstaltung, die von der Green Lane Moschee organisiert wurde, um das Ende des Ramadan zu feiern.“

Dabei ist eine schier unglaubliche Steigerung der Zahl der Teilnemher zu verzeichnen. 2012 waren es 12.000 Gläubigen, 2014 40.000. Im Jahr 2015 waren es 30.000 mehr, also  70.000. 2016 wurden 90.000 gezählt. Letztes Jahr 2017 wurde die Zahl  100.000 erreicht. Dieses Jahr, 2018, waren es noch mal 40% mehr: 140.000.

Die Entwicklung ist auch in anderen Europäischen Ländern zu verzeichnen. Zum Freitagsgebet werden in Teilen von Paris regelmäßig ganze Straßenzüge ohne Genehmigung gesperrt für das Mittagsgebet vor Moscheen.

Frankreich debattiert deshalb darüber, ob das Gebet auf der Straße verboten werden soll oder nicht. Innenminister Gerard Collomb  kündigte ein solches Verbot an.

Meotti berichtet weiter:

„In Italien beteten Hunderte von Muslime neben dem Kolosseum, und auch vor dem Mailänder Dom wurden muslimische Gebete abgehalten.“

In manchen deutschen Städten ist das auch bekannt. Nun ist gegen das Gebet in der Öffentlichkeit nichts einzuwenden. Wir halten an der Unteilbarkeit der Religionsfreiheit für alle Glaubenden fest, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Wir sehen aber eine Schieflage darin, wenn öffentliche Gebetsaktionen oder Gebetsketten von Christen, die mit Genehmigung der zuständigen Stellen stattfinden, als anrüchig oder gar verwerflich in den Medien dargestellt werden. Wir sehen ferner nicht genehmigte Straßenblockaden als nicht von der Religionsfreiheit abgedeckt. Christen tragen ihre Frömmigkeit nicht in gleicher Weise vor sich her, das soll andere nicht daran hindern, es zu tun. Es ist aber ein Unterschied, ob das Leben in der Öffentlichkeit ein Zeugnis für den Glauben oder eine Machtdemonstration einer Religion sein soll. In manchem kann das Verhalten der Moscheegemeinden gewertet werden als Versuch, die Straße zu kontrollieren.

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